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Start · Einspruch beim Finanzamt schreiben: der Entwurf und die zwei Sätze, die zählen

Einspruch beim Finanzamt schreiben: der Entwurf und die zwei Sätze, die zählen

Ein Einspruch braucht kein Formular. Er muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts eingelegt werden (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO), und er muss erkennen lassen, gegen welchen Bescheid er sich richtet. Der zweite Satz, den die meisten vergessen, ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung: Ohne ihn bleibt die Nachforderung trotz Einspruch fällig.

PostPilot stellt Textbausteine bereit und nimmt keine Würdigung Ihres Einzelfalls vor. Was Sie offen lassen, bleibt als Platzhalter stehen. Es wird nichts gespeichert.

Ihr Entwurf erscheint hier.

So geht es

  1. Bescheid hochladenAls PDF, Foto oder Textdatei, oder per Weiterleitung an die Eingangsadresse Ihres Kontos. Die regelbasierte Extraktion erkennt Behörde, Aktenzeichen, Beträge und die im Schreiben genannte Frist.
  2. Entwurf übernehmenZu einem Bescheid legt PostPilot den Einspruch samt Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an. Fehlende Angaben bleiben als Platzhalter in eckigen Klammern stehen, statt still ausgefüllt zu werden.
  3. Streitpunkt benennenEin Satz genügt für die Fristwahrung; die ausführliche Begründung dürfen Sie nachreichen. § 357 Abs. 3 AO formuliert die Angaben zur Begründung als Soll-Vorschrift.
  4. Frist im Blick behaltenDie Ampel steht Rot bei abgelaufener Frist, Gelb am Fälligkeitstag und in den sieben Tagen davor, Grün darüber. Erinnerungen gehen sieben und drei Tage vorher.

Der Einspruch hält die Zahlung nicht auf

Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nicht gehemmt, insbesondere die Erhebung einer Abgabe nicht aufgehalten (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO). Wer nur Einspruch einlegt und wartet, bekommt trotzdem die Mahnung – und danach den Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO).

Dagegen richtet sich ein eigener Antrag: Auf Antrag soll die Aussetzung der Vollziehung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen oder wenn die Vollziehung für die betroffene Person eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte (§ 361 Abs. 2 Satz 2 AO). Er gehört in dasselbe Schreiben.

Der Einspruch öffnet den ganzen Bescheid

Die Finanzbehörde, die über den Einspruch entscheidet, hat die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen (§ 367 Abs. 2 Satz 1 AO). Geprüft wird also nicht nur die Position, die Sie angreifen. Daraus folgt die Verböserung: Der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Einspruchsführers geändert werden, aber nur, wenn dieser auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung unter Angabe von Gründen hingewiesen wurde und Gelegenheit zur Äußerung hatte (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO).

Der Hinweis öffnet die Entscheidung noch einmal: Bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung kann der Einspruch zurückgenommen werden (§ 362 Abs. 1 Satz 1 AO). Geht es nur um eine einzelne Zahl, ist der Antrag auf schlichte Änderung der schmalere Weg (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO) – er muss allerdings ebenfalls vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt sein.

Was der Entwurf enthält und was nur Sie wissen

Der Textbaustein oben trägt Anschrift, Datumszeile, Betreff mit Steuernummer und Aktenzeichen, Anrede, den ausdrücklichen Satz, dass Einspruch eingelegt wird, und den Gruß. Was Sie nicht eingetragen haben, bleibt als Platzhalter in eckigen Klammern stehen und wird zusätzlich als Liste der offenen Stellen ausgegeben. Er läuft ohne Anmeldung und speichert nichts. Im Vorgang der App entsteht derselbe Brief aus dem hochgeladenen Bescheid heraus, dort ergänzt um den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mit der erkannten Nachforderung.

Was PostPilot ausdrücklich nicht tut: die Erfolgsaussichten Ihres Einspruchs beurteilen oder zwischen Einspruch und schlichter Änderung wählen. Beide Entscheidungen bleiben bei Ihnen, im Zweifel gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung. Die vollständige Anleitung steht im Fachbeitrag „Einspruch beim Finanzamt: Form, Frist und die Aussetzung der Vollziehung“ unter /blog/einspruch-finanzamt-anleitung/.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Einen Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 355 Abs. 1 Satz 1 AO). Bei einer Steueranmeldung läuft die Frist ab deren Eingang bei der Finanzbehörde, in den Fällen des § 168 Satz 2 AO ab Bekanntwerden der Zustimmung (Satz 2).

Muss ich trotz Einspruch zahlen?

Ja, solange nichts ausgesetzt ist: Durch Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung nicht gehemmt (§ 361 Abs. 1 Satz 1 AO). Beantragen Sie im selben Schreiben die Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO.

Muss der Einspruch sofort begründet sein?

Für die Fristwahrung nicht. § 357 Abs. 3 AO formuliert die Angaben zur Begründung als Soll-Vorschrift. Legen Sie fristgerecht ein und kündigen Sie die ausführliche Begründung an.

Kann das Finanzamt nach einem Einspruch die Steuer erhöhen?

Möglich ist das, aber nur nach einem Hinweis mit Gründen und Gelegenheit zur Äußerung (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung können Sie den Einspruch zurücknehmen (§ 362 Abs. 1 Satz 1 AO).

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PostPilot stellt Textbausteine bereit und dokumentiert Fristen. Wir beurteilen keine Erfolgsaussichten und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung; was Sie absenden, entscheiden Sie.