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Stundung beim Finanzamt: was der Antrag voraussetzt

Die Stundung schiebt die Fälligkeit hinaus, nicht die Forderung. Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint (§ 222 Satz 1 AO). Beide Voraussetzungen müssen vorliegen, und für einen Teil der Steuern gilt die Vorschrift gar nicht.

PostPilot stellt Textbausteine bereit und nimmt keine Würdigung Ihres Einzelfalls vor. Was Sie offen lassen, bleibt als Platzhalter stehen. Es wird nichts gespeichert.

Ihr Entwurf erscheint hier.

So geht es

  1. Vor der Fälligkeit stellenNach Ablauf des Fälligkeitstages entsteht der Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat kraft Gesetzes (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Der Antrag gehört davor.
  2. Beide Voraussetzungen darstellenDie Behörde muss prüfen können, dass die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeutet und dass der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Wer nur schreibt, es sei gerade schwierig, liefert zu keiner der beiden etwas.
  3. Die Sicherheit ansprechenDie Stundung soll in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung gewährt werden (§ 222 Satz 2 AO). Wer keine Sicherheit stellen kann, spricht das im Antrag an, statt die Frage offenzulassen.
  4. Antwort und Frist führenDie Antwort des Finanzamts ist wieder ein Schreiben mit einer Frist. In PostPilot liegt sie am selben Vorgang wie das ursprüngliche Schreiben, mit Ampel und Erinnerung sieben und drei Tage vorher.

Was sich nicht stunden lässt

Steueransprüche gegen den Steuerschuldner können nicht gestundet werden, soweit ein Dritter (Entrichtungspflichtiger) die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten, insbesondere einzubehalten und abzuführen hat (§ 222 Satz 3 AO). Die Stundung des Haftungsanspruchs gegen den Entrichtungspflichtigen ist ausgeschlossen, soweit er Steuerabzugsbeträge einbehalten oder Beträge, die eine Steuer enthalten, eingenommen hat (Satz 4).

Beträge, die Sie für andere einbehalten haben, sind damit kein Gegenstand einer Stundung. Wer hier einen Antrag stellt, verliert Zeit und bekommt eine Ablehnung.

Der Preis: 0,5 Prozent für jeden vollen Monat

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis werden Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 Satz 1 AO). Die Höhe steht in § 238 Abs. 1 Satz 1 AO: einhalb Prozent für jeden Monat. Zu zahlen sind sie nur für volle Monate; angefangene Monate bleiben außer Ansatz (Satz 2), und der zu verzinsende Betrag wird auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag abgerundet (§ 238 Abs. 2 AO).

Der reduzierte Satz von 0,15 Prozent je Monat gilt hier nicht: Er betrifft nur die Fälle des § 233a AO (§ 238 Abs. 1a AO). Auf die Stundungszinsen kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre (§ 234 Abs. 2 AO); Zinsen nach § 233a AO für denselben Zeitraum sind anzurechnen (Abs. 3).

Verglichen mit dem Säumniszuschlag von 1 Prozent je angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO) ist der rechtzeitige Antrag damit der günstigere Weg – vorausgesetzt, er wird gewährt.

Stundung oder Aussetzung: die Frage entscheidet der Streitpunkt

Wer stundet, sagt sinngemäß: Die Forderung ist richtig, ich kann sie jetzt nicht aufbringen. Wer den Bescheid für falsch hält, legt Einspruch ein und beantragt die Aussetzung der Vollziehung (§ 355 Abs. 1 Satz 1, § 361 Abs. 2 AO). Beides gleichzeitig ist möglich, muss aber zusammenpassen: sauber ist Einspruch mit Aussetzungsantrag für den strittigen Teil und Stundung für den unstrittigen.

Wird bereits vollstreckt, bleibt ein dritter Weg. Der Fachbeitrag „Stundung beim Finanzamt: Antrag, Zinsen und die Alternativen“ stellt alle drei mit Rechtsgrundlage, Aussage und Zinsfolge nebeneinander; er steht unter /blog/stundung-vollstreckungsaufschub-antrag/.

Was PostPilot dabei leistet

Der Textbaustein oben schreibt den Stundungsantrag mit Anschrift, Betreff, Steuernummer und Aktenzeichen und mit der Fundstelle § 222 AO; über die Auswahl daneben liegt dieselbe Bitte als Ratenzahlung. Was Sie offen lassen, bleibt als Platzhalter in eckigen Klammern stehen und wird als Liste der offenen Stellen ausgegeben. Er läuft ohne Anmeldung und speichert nichts.

Der Vorgang in der App entwirft daneben drei Antworten aus dem hochgeladenen Schreiben heraus: zu einer Mahnung die Bitte um Fristverlängerung, zu einem Bescheid den Einspruch mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, zu einer Prüfungsankündigung die Terminbestätigung. Dazu kommen Behörde, Aktenzeichen, Beträge und die erkannte Frist mit Ampel, Erinnerungen sieben und drei Tage vorher und die Übersicht als CSV oder Kalenderdatei. Ob eine erhebliche Härte vorliegt, beurteilt PostPilot ausdrücklich nicht.

Häufige Fragen

Was setzt eine Stundung voraus?

Zwei Dinge zugleich: Die Einziehung bei Fälligkeit müsste eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten, und der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen (§ 222 Satz 1 AO). Gewährt wird sie in der Regel nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung (Satz 2).

Was kostet eine Stundung?

Für die Dauer der gewährten Stundung werden Zinsen erhoben (§ 234 Abs. 1 Satz 1 AO): einhalb Prozent für jeden Monat, nur für volle Monate (§ 238 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO). Auf die Zinsen kann bei Unbilligkeit verzichtet werden (§ 234 Abs. 2 AO).

Kann ich einbehaltene Lohnsteuer stunden lassen?

Nein. Steueransprüche können nicht gestundet werden, soweit ein Dritter die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten, insbesondere einzubehalten und abzuführen hat (§ 222 Satz 3 AO).

Entwirft PostPilot den Stundungsantrag?

Der Textbaustein auf dieser Seite schreibt ihn, wahlweise als Stundung oder als Ratenzahlung, mit offenen Platzhaltern für alles, was nur Sie wissen. Aus einem hochgeladenen Schreiben heraus entstehen im Vorgang der App dagegen Fristverlängerung, Einspruch mit Aussetzung der Vollziehung und Terminbestätigung.

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PostPilot stellt Textbausteine bereit und beurteilt nicht, ob eine erhebliche Härte vorliegt. Wir nehmen keine Würdigung Ihres Einzelfalls vor; dies ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.